Kriminalisierung von Ärzt*innen stoppen

Ende November wurde eine Frauenärztin in Hessen zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie auf ihrer Internetseite über den Ablauf eines Schwangerschaftsabbruches informiert hatte. Im Strafgesetzbuch gibt es seit 1933 einen Paragraphen, der die Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch unter Strafe stellt. Leider kommt dieser auch zum Tragen, wenn es sich nicht um Werbung, sondern um öffentlich bereitgestellte Information handelt. Diese juristi-sche Ungenauigkeit nutzen radikale Abtreibungsgegner systematisch aus, um Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten, zu verklagen. Hinzu kommen Denunziationen […]

Paragraf 219a abschaffen

Ende November wurde eine Ärztin vom Landgericht Gießen zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Sie hatte gegen den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches verstoßen. Im Grunde soll dieser Paragraf verhindern, dass Anbieter von Schwangerschaftsabbrüchen für diese werben. Nun hat die verurteilte Ärztin aber nicht für Schwangerschaftsabbrüche geworben, sondern lediglich auf ihrer Internetseite über Schwangerschaftsabbrüche informiert. Informationen und Beratung sind vor einem Schwangerschaftsabbruch von enormer Wichtigkeit. Frauen, die sich in einer schwierigen sozialen, psychischen, emotionalen aber auch […]