Dortmund soll Krankenhaus-Wahlversprechen zahlen

Mit dem Nachtragshaushalt 2017 hat die neue schwarz-gelbe Landesregierung beschlossen, einmalig die Krankenhausinvestitionsförderung zu erhöhen. An der Gesamtsumme von insgesamt 250 Mio. Euro sollen allerdings die Kommunen in Höhe von 100 Mio. Euro beteiligt werden.

Dies hat gravierende Auswirkungen auf die laufenden städtischen Haushalte: Für die Stadt Dortmund würde sich die Krankenhausumlage noch in diesem Jahr um rund 3,3 Mio. Euro erhöhen.

Der Vorsitzende der Dortmunder SPD-Ratsfraktion Norbert Schilff erklärt dazu: „Das Vorhaben ist absolut inakzeptabel. CDU und FDP wollen Versprechungen aus ihrem Koalitionsvertrag auf dem Rücken der Kommunen einlösen. Dieses Geld fehlt der Stadt dann dringend an anderer Stelle. Die Krankenhausfinanzierung muss Aufgabe des Landes sein.“

Diese zusätzlichen Ausgaben zu einem so späten Zeitpunkt in der Haushaltsausführung seien nach Einschätzung des Städtetages NRW auch rechtlich problematisch.

„Minister Laumanns geplante Erhöhung des Fördermittelansatzes ist der falsche Weg. Um eine hohe Qualität und Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser sicherzustellen, ist eine ausreichende Finanzierung durch das Land unerlässlich. Ein Vorbild zur Lösung des Investitionstaus bei den Krankenhäusern könnte das milliardenschwere Investitionsprogramm ‚Gute Schule 2020‘ sein. Hiermit hat die alte Landesregierung den Kommunen mit zwei Milliarden Euro unter die Arme gegriffen, ohne sie zusätzlich zu belasten. Eine ähnliche Lösung sollte auch im Hinblick auf die Krankenhausfinanzierung gefunden werden“, fordern die Dortmunder SPD-Landtagsabgeordneten Volkan Baran, Anja Butschkau, Armin Jahl und Nadja Lüders.

 

Hintergrund:

Die schwarz-gelbe Landesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung am 05.09.2017 den Entwurf des Nachtragshaushalts 2017 verabschiedet. Dort sind u.a. 250 Mio. Euro höhere Investitionsfördermittel für die Krankenhäuser vorgesehen.

Diese an sich begrüßenswerte Maßnahme im Sinne der Krankenhausinfrastruktur führt zu einer Erhöhung der Krankenhausumlage für die Kommunen in Höhe von 100 Mio. Euro, die  zudem noch in diesem Jahr ergebniswirksam wird. Nicht nur die Höhe der kommunalen Mitfinanzierung, sondern auch die Kassenwirksamkeit zu einem so späten Zeitpunkt in der Haushaltsausführung stellt eine besondere Belastung der Städte und Gemeinden dar, die das Handeln des Landes auch in rechtlicher Hinsicht problematisch macht.

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