CDU bricht Sicherheitsversprechen: 15 Stellen weniger bei Dortmunder Polizei

Heute wurden erste Planungen für die sog. „belastungsbezogene Kräfteverteilung“ der nordrhein-westfälischen Polizei im kommenden Jahr bekannt. Demnach sollen den Polizeibehörden in zahlreichen Städten und Kreisen im kommenden Jahr weniger neue Polizistinnen und Polizisten als bisher zugewiesen werden. Die Dortmunder SPD-Landtagsabgeordneten zeigen sich besorgt.

Volkan Baran führt aus:

„Die jetzt in der Öffentlichkeit bekannt gewordenen Zahlen stehen in einem scharfen Gegensatz zu den vollmundigen Ankündigungen der Landesregierung, die Polizei und die innere Sicherheit zu stärken.“

Dazu Anja Butschkau:

„Wir erinnern uns alle noch gut an die Wahlkampfversprechen im Bereich Sicherheit. Die schwarz-gelbe Landesregierung muss sich an ihren Versprechen messen lassen und es sieht nicht gut aus. In Dortmund werden im Vergleich zum laufenden Jahr 15 Planstellen weniger vorhanden sein, als im laufenden Jahr.“

Nadja Lüders ergänzt:

„Das bedeutet eine Schwächung der inneren Sicherheit! Gerade im Wach- und Streifendienst, wo eine weitere Stärkung der Polizeipräsenz besonders notwendig ist, wird gekürzt, das entbehrt jeglicher Logik. Besonders absurd wird es, wenn ich mich an die Debatten der vergangenen Legislaturperiode erinnere, in denen CDU und FDP versucht haben die Dortmunder Nordstadt zu einer No-Go-Area zu erklären, die sie nicht ist.“

Baran resümiert abschließend:

„Nachdem die Landesregierung bereits beim Polizeigesetz aufgrund der offenkundigen Verfassungswidrigkeit einzelner Bestimmungen zurück rudern musste und damit einen offenkundigen Rückschlag erlitten hat, fällt mit dieser Kürzung das nächste Versprechen der schwarz-gelben Koalition wie ein Kartenhaus in sich zusammen.“

Hintergrund:

Seit 1996 erfolgte die landesweite Verteilung der Polizisten und Polizistinnen nach der sogenannten „Belastungsbezogenen Kräfteverteilung (BKV)“. Die BKV folgt der Systematik, die Behörden personell zu unterstützen, die am stärksten durch die Verkehrsunfallentwicklung und Kriminalitätsentwicklung belastet sind. Deshalb wird jährlich nach belastungsbezogenen Kriterien (Kriminalitäts- und Verkehrsunfallentwicklung) die Grundlage für das im Nachersatzverfahren zu verteilende Personal festgelegt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.